Unzulässige Videoüberwachung in Restaurants

In Norwegen hatte ein Restaurantbetreiber in seinem Lokal Kameras angebracht, die während der Geschäftszeiten in Betrieb waren. Die zuständige Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld von rund 20.000 Euro, da gegen das Prinzip der Rechtmäßigkeit und der Transparenz der Verarbeitung verstoßen wurde. Darüber hinaus wurden Betroffene nicht über die Aufnahmen und somit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert. Eine versteckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz darf nur als letztes Mittel benutzt werden, wenn andere Maßnahmen unwirksam sind. In diesem Fall war die Videoüberwachung nicht verhältnismäßig und wurde dementsprechend bestraft.