Neuigkeiten zum Brexit

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) hat eine öffentliche Erklärung abgegeben, aus der hervorgeht, dass es nach dem Brexit-Abkommen vom 28. Dezember 2020 ab dem 1. Januar 2021 eine Übergangsfrist von 4 Monaten geben wird, die auf bis zu 6 Monate verlängert werden kann.

Bekanntlich hat das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland die EU-Mitgliedschaft gekündigt, was sie zu einem Drittland im Kontext der DSGVO macht. Somit stellt sich nun primär die Frage, wie Datenübermittlungen, die zwischen einem der beiden Staaten und einem Mitgliedsstaat der EU stattfinden, zu behandeln sind. Die Schlussbestimmungen des entsprechenden Abkommens sehen eine Übergangsregelung vor und Datentransfers soll in der Zwischenzeit nicht vom Brexit betroffen sein. (Artikel 10A, S. 406 ff.) Mit der besonderen Übergangsfrist werden vorerst gravierende Schwierigkeiten für die Unternehmen vermieden. Es wird erwartet, dass während der Übergangszeit ein Angemessenheitsbeschluss von der EU-Kommission erlassen wird.

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