Einstweilige Verfügung sowie Strafe von 15.000 € wegen Fortführung des E-Mailkontos von ausgeschiedenen Mitarbeiter

Die italienische Aufsichtsbehörde hat gegen das Unternehmen Mapei S.p.a. ein Bußgeld in Höhe von 15.000 € verhängt, nachdem gegen das Unternehmen Auskunfts- und Löschungsansprüche geltend gemacht wurden. Nach Ausscheiden eines Mitarbeiters hat das Unternehmen dessen E-Mailkonto über 10 Monate hinweg aktiv gehalten und alle Mails an den ehemaligen Vorgesetzten weitergeleitet, obwohl gegenüber dem Unternehmen. Die Aufsichtsbehörde kritisierte außerdem die fehlende Aufklärung der Nutzung der IT-Systeme durch das Unternehmen. Das entsprechenden Dokument in italienischer Sprachen finden Sie hier: https://www.gpdp.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/9445180