Gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO drohen in derartigen Fällen Bußgelder in Höhe von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres eines Konzerns oder bis zu 10 Millionen Euro.
Gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO drohen in derartigen Fällen Bußgelder in Höhe von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres eines Konzerns oder bis zu 10 Millionen Euro.